Mobile Ethikberatung im Gesundheitswesen in Hamburg e.V.
Der Verein „Mobile Ethikberatung im Gesundheitswesen in Hamburg e.V.“ bietet fachlich fundierte Ethikberatung im außerklinischen Bereich bei ethischen Dilemmasituationen an, wie sie in der Patient:innenversorgung immer wieder entstehen.
Eine Ethikberatung bringt unterschiedliche Perspektiven und Werte wie z.B. Autonomie der Betroffenen sowie Fürsorgeverantwortung strukturiert ins Gespräch. Ziel ist eine gemeinsam tragfähige Empfehlung – die finale Entscheidung verbleibt bei den Verantwortlichen. Das Angebot richtet sich an Betroffene, Angehörige und alle Berufsgruppen in Pflege und Betreuung.
Was ist Ethikberatung und wie kann sie mir helfen?
Ethikberatung ist ein Format, in dem mithilfe geschulter Moderator:innen die verschiedenen Sichtweisen auf eine Fragestellung oder eine Herausforderung miteinander ins Gespräch gebracht werden und nach einer für alle gemeinsam tragfähigen Lösung gesucht wird. Dabei ist es wichtig zu betonen: Ethikberatung entscheidet nichts, sondern entwickelt eine Empfehlung.

Es kann sein, …
dass es verschiedene oder miteinander im Konflikt liegende Perspektiven auf eine:n Patient:in, Bewohnende:n, Betreute:n gibt.
- dass unklar ist, ob eine bestimmte Maßnahme der betroffenen Person wohltut oder nicht.
- dass unterschiedliche Werte miteinander im Konflikt stehen: die Autonomie der Betroffenen, die Fürsorgeverantwortung der sorgenden Fachpersonen oder der Einrichtung.
Wie lassen sich diese Perspektiven sinnvoll aufeinander beziehen und ins Gespräch bringen?
Ob Sie sich also in medizinischer Behandlung und/oder Pflege befinden, ob Sie An- und Zugehörige sind oder zu einer der mit der Pflege und Behandlung befassten Berufsgruppe gehören (z.B. Pflege, Medizin, Therapie, Seelsorge, Soziale Arbeit an den Orten stationärer, teilstationärer und ambulanter Pflege, Hospiz, Eingliederungshilfe, ambulante Betreuung, Obdachlosenhilfe): Sie alle können sich mit Ihrem Anliegen an den Verein wenden.
Ethikberatung steht zur Verfügung:
- für Patient:innen,
- für Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen,
- für An- und Zugehörige,
- für die Pflegenden, Ärzt:innen,
- Therapeut:innen und andere Beschäftigte.
Wenn Sie also vor einer moralisch-ethischen Herausforderung stehen und diese mit fachlicher Unterstützung durchdenken und eine Lösung erarbeiten möchten: Wenden Sie sich gerne an uns.
Wer wir sind
Wir – die Beratenden – stammen aus verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen und verfügen mindestens über die Qualifikation als Ethikberater:in im Gesundheitswesen (K1 nach AEM – Fachgesellschaft für Ethik im Gesundheitswesen).
Alle Beratenden sind Mitglied im Verein und sind vom Vereinsvorstand für die Beratung beauftragt.
Die Beratungen erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.
Gern nehmen wir eine Spende für die Beratungsarbeit entgegen.
Der Verein wurde 2025 auf Initiative der Ärztekammer Hamburg, des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hamburg, des Diakonischen Werks Hamburg, des Kirchenkreisverbandes Hamburg, des Hospizes am Israelitischen Krankenhaus sowie einiger Einzelpersonen gegründet.
Ziel des Vereins ist das Angebot fachlich fundierter Ethikberatung, aber auch die Vernetzung fachlich Interessierter aus den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens in Hamburg.
Wenn Sie als Mitglied die Arbeit des Vereins unterstützen wollen, schreiben Sie uns gerne eine Mail.
Wir machen verschiedene Beratungsformate möglich:
- Ethische Fallbesprechungen, interdisziplinär und interprofessionell
- Videoberatungen
- telefonische Einzelberatungen
- andere Formate.
Die Beratungen finden unentgeltlich und ehrenamtlich statt.
Gern nehmen wir eine Spende für die Beratungsarbeit entgegen.

Gibt es Fragen, die Sie mit fachlicher Unterstützung durchdenken möchten?
Im Folgenden finden Sie ein paar Beispielfragen:

- Frau M. isst nicht mehr – darf eine Sonde gelegt werden?
- Frau L. ist an Demenz erkrankt – wie ermitteln wir ihren (mutmaßlichen) Willen?
- Herr B. lebt in einer Einrichtung für langzeitbeatmete Patienten. Er hat jetzt zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit eine Lungenentzündung – soll er erneut in die Klinik überwiesen werden?
- Frau O., Anfang 60, hatte einen Schlaganfall. Sie ist nun komplett pflegebedürftig und muss 24 Stunden am Tag versorgt werden. Angehörige weisen darauf hin, dass sie niemals in diesem Zustand hätte leben wollen, eine Patientenverfügung liegt jedoch nicht vor: kann sie eine gezielte/palliative Sedierung erhalten, so dass Sie ihren Zustand nicht mehr wahrnimmt?
- Frau K. ist körperlich und geistig behindert und kann mit Unterstützung allein auf die Toilette gehen. Das ist für die Pflegenden zeitaufwendig. Ist es vertretbar, Frau K. stattdessen an Tagen mit personeller Unterbesetzung mit Schutzhosen zu versorgen?
- Herr D. möchte durch assistierten Suizid sterben. Wie gehen die Mitarbeitenden in der Einrichtung und die An- und Zugehörigen mit diesem Ansinnen um?